Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Sportimar Rostock
1.Geltungsbereich
Sämtliche Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB). Die AGB sind Bestandteil aller Mitgliedschaftsverträge sowie sämtlicher Nebenleistungen unter Einschluss zukünftiger, neuer und evtl. geänderter Leistungsangebote.

2. Mitgliedschaft bei Sportimar Fitnessstudio Rostock
1. Die Mitgliedschaft ist die Voraussetzung für die Nutzung der Geräte im Fitnessstudio während der ausgehängten Öffnungszeiten. Sportimar Frauenpower behält sich vor das Fitnessstudio in Rostock an Feiertagen sowie für 2x 1 Woche im Jahr, mit mindestens 2 Wochen vorheriger Ankündigung geschlossen zu halten. Ferner behält sich Sportimar Fitnessstudio Rostock vor, die Öffnungszeiten in zumutbarer Weise zu ändern. Das Mitglied hat insoweit keinen Anspruch auf eine Reduzierung der Mitgliedsbeiträge oder ein außerordentliches Kündigungsrecht, da dies in der Kostenkalkulation bereits zu Gunsten des Mitglieds berücksichtigt ist. Durch die Mitgliedschaft ist das Mitglied berechtigt alle Fitnessgeräte zum vorgesehenen Zweck zu nutzen.
3. Mitglied werden können Personen nach Vollendung des 16. Lebensjahres. Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten eine Mitgliedschaft abschließen.
4. Das Mitglied ist verpflichtet, seine Mitgliedskarte ausschließlich selbst zu verwenden und nicht an Dritte weiterzureichen. Im Falle eines Verstoßes ist das Mitglied verpflichtet, Schadensersatz in Höhe von 300,00 Euro zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch Sportimar Fitnessstudio Rostock bleibt davon unberührt.
5. Das Mitglied ist verpflichtet, die Änderung vertragsrelevanter Daten wie Name, Anschrift, Bankverbindung etc. unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kosten, welche Sportimar Fitnessstudio Rostock dadurch entstehen, dass die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitgeteilt wurde, hat das Mitglied zu tragen.
6. Die Mitgliedschaft beginnt zum 1. des dem Vertragsschluss folgenden Monats, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

3. Nutzung Fitnessstudio
1. Der Zugang zum Fitnessstudio Rostock Lütten Klein erfordert eine gültige Mitgliedskarte. Der Zutritt erfolgt nur durch einen Check In, mit der Mitgliedskarte. Das Mitglied ist verpflichtet, die Mitgliedskarte sicher zu verwahren, ausschließlich persönlich zu nutzen und einen möglichen Verlust unverzüglich zu melden. Bei Verlust oder Beschädigung der Mitgliedskarte wird die alte Karte gesperrt und dem Mitglied eine neue Karte ausgehändigt. Die neue Karte kostet einmalig 15€, welche sofort fällig sind.
2. Das Mitglied verpflichtet sich bei Nutzung des Fitnessstudios die jeweils geltende Hausordnung einzuhalten. Die Hausordnung hängt im Fitnessstudio aus. Das Personal ist befugt, die Einhaltung der Hausordnung zu überwachen und zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs, der Ordnung und Sicherheit im Einzelfall dem Mitglied Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten.
3. Für Reparaturen, Renovierungen und sonstige Änderungen behält sich Sportimar Fitnessstudio Rostock das Recht vor, Teilbereiche, sowie einzelne Geräte für einen angemessenen Zeitraum zu sperren, ohne dass dem Mitglied ein Minderungsrecht entsteht.
4. Aushänge oder Werbung für andere Unternehmen im Fitnessstudio, sind nur nach vorheriger Genehmigung des Eigentümers gestattet. 

4. Mitgliedsbeiträge
1. Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich, zum jeweils ersten eines Monats zu überweisen.
2. Die Vorabnutzungsgebühr und die Aufnahmegebühr sind sofort zu zahlen.
3. Gerät ein Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, wird der gesamte Beitrag für die Restdauer der Mitgliedschaft sofort fällig, die Mitgliedskarte gesperrt und die Nutzung der Einrichtung dauerhaft untersagt. Zusätzlich anfallende Kosten trägt das Mitglied.
4. Zusätzliche Produkte und Leistungen des Fitnessstudios, die nicht von der Mitgliedschaft umfasst sind, können nur gegen Zahlung des entsprechenden Entgelts in Anspruch genommen werden.

5. Dauer der Mitgliedschaft, Kündigung und Ruhezeit
1. Die Mitgliedschaft hat in der Regel eine Laufzeit von 1 - 24  Monaten. Der Vertrag verlängert sich immer automatisch um die Dauer der Erstlaufzeit, höchstens jedoch um 12 Monate, wenn er nicht vom Mitglied unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Kündigung ist in Textform zu erklären. Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Kündigung.
2. Während der Vertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund.
3. Das Mitglied kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen, wenn es seinen Hauptwohnsitz in eine andere Stadt/Gemeinde verlegt, welche mehr als 20 Kilometer vom Studio-Standort entfernt ist. Dies gilt nicht, wenn das Mitglied zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss bereits mehr als 20 km entfernt wohnt. Das Mitglied ist verpflichtet, den Wechsel des Hauptwohnsitzes durch Vorlage einer Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde nachzuweisen. Ein Mietvertrag reicht nicht.
4. Die Mitgliedschaft kann bei nachgewiesener Krankheit(z.B. ärztliches Attest), Schwangerschaft, Bundeswehr und vergleichbaren Verhinderungsgründen ausgesetzt werden. Der Zeitraum ist im Voraus zu bestimmen. Eine Aussetzung ist bei einer ständigen Abwesenheit von mindestens einen Monat möglich. Während der Aussetzungszeit hat das Mitglied keinen Anspruch auf Nutzung des Fitnessstudios. Die ausgesetzten Monate werden kostenfrei ans Ende der Vertragslaufzeit angehängt. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um die Aussetzungszeit. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit. Möchte das Mitglied vorzeitig wieder trainieren, so wird der volle Monatsbeitrag rückwirkend fällig. 
5. Vorübergehende Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr oder ähnliche Gründe rechtfertigen keine außerordentliche Kündigung. Siehe Punkt 4.
6. Sportimar Fitnessstudio Rostock kann den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Beitragspflicht des Mitglieds endet mit dem Tag der Kündigung. Überzahlte Beiträge werden binnen 4 Wochen auf das Bankkonto des Mitglieds erstattet.
7. Bei unbefristeter Sportunfähigkeit(unheilbare Krankheit, Todesfall o.ä.) kann der Vertrag sofort zum Monatsende gekündigt werden.
8. Die alternative Kündigungsgebühr wird bei Ende der Mitgliedschaft sofort fällig und ist unabhängig vom Grund und Zeitpunkt des Mitgliedschaftsendes zu bezahlen.
9. Wird das Studio aus Gründen geschlossen, die der Betreiber nicht zu verantworten hat, wie z.B. staatliche Anordnung, wird die Mitgliedschaft, automatisch um die geschlossene Zeit verlängert.


6. Haftung
Eine Haftung für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen. Die Benutzung des Fitnessstudios erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr d.h. für Verletzung aufgrund unsachgemäßer Nutzung der Geräte und sonstiger sportlicher Hilfsmittel haftet Sportimar Fitnessstudio Rostock Lütten Klein nicht, höchstens jedoch auf das gesetzliche Mindestmaß beschränkt. Dies gilt insbesondere zu Zeiten in denen kein Trainer vor Ort ist und bei Außentemperaturen von mehr als 25 Grad Celsius.

7. Schlussbestimmungen
Änderungen dieser AGB sind mit Wirkung für die Zukunft jederzeit möglich. Sie werden wirksam, wenn Sportimar Frauenpower Fitnessstudio Rostock das Mitglied in Form eines Aushangs im Fitnessstudio auf die Änderungen hinweist und dem Mitglied Gelegenheit gegeben wird den Änderungen innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung zu widersprechen. Widerspricht das Mitglied, ist Sportimar Rostock berechtigt den Mitgliedsvertrag zu kündigen.
2. Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Sportimar Fitnessstudio Rostock aufrechnen.
3. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Stand 13.03.2020 Rostock

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